SICO – archiv
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Stellen Sie sich vor: Es ist der 1. Januar 2025. Ihr Bauunternehmen läuft auf Hochtouren – Baustellen sind in vollem Gange, Lieferungen treffen pünktlich ein, und die Zusammenarbeit mit Ihren Partnern läuft reibungslos. Doch im Hintergrund hat sich etwas geändert: Eine neue gesetzliche Regelung fordert alle Unternehmen im Baugewerbe dazu auf, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Diese Herausforderung könnte Sie viel Zeit und Mühe kosten, doch das muss nicht sein. Stellen Sie sich vor, Sie hätten bereits eine Lösung, die Ihnen den Rücken freihält. Eine Lösung, die sich nahtlos in Ihren Baustellenbetrieb einfügt und Sie dabei unterstützt, den neuen gesetzlichen Anforderungen mühelos gerecht zu werden.
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FAQ zur elektronischen Rechnungsstellung im Baugewerbe
1. Was ist eine elektronische Rechnung (E-Rechnung)?
2. Ist ein pdf eine E-Rechnung?
Ein PDF-Dokument wird eher als "sonstige Rechnung" betrachtet und ist daher nicht als E-Rechnung im rechtlichen Sinne anerkannt.
3. Wer ist von der Verpflichtung zur E-Rechnung betroffen?
Die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung betrifft alle steuerbaren Leistungen zwischen Unternehmen (B2B), unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird. Diese Verpflichtung gilt auch für Kleinunternehmer (Umsatzsteuer) ab 2028, wenn sie Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen. Voraussetzung ist, dass sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind.
4. Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?
- Ab dem 1. Januar 2025: Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, ohne dass eine Zustimmung des Empfängers erforderlich ist.
- Ab dem 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro (ab 2026) sind verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden.
- Ab dem 1. Januar 2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen für B2B-Transaktionen an im Inland ansässige Leistungsempfänger ausstellen.
5. Gibt es Übergangsfristen für die Umsetzung?
Ja, bis Ende 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen und Rechnungen als PDF-Datei übertragen werden.
6. Wie wird die E-Rechnung an den Empfänger übermittelt?
Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Übermittlungsweg für E-Rechnungen vor. Es reicht ein E-Mail-Postfach, um eine E-Rechnung zu empfangen. Alternativ können die Rechnungsdaten auch über eine elektronische Schnittstelle bereitgestellt oder zum Download über ein Kundenportal angeboten werden.
7. Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung zur E-Rechnung?
Ja, Ausnahmen gelten für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, die weiterhin in Papierform übermittelt werden dürfen. Gleiches gilt für Fahrausweise und für Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind.
8. Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrungsfrist für E-Rechnungen bleibt unverändert bei 10 Jahren. Die E-Rechnung muss im ursprünglichen strukturierten elektronischen Daten-Format aufbewahrt werden, und die Unveränderbarkeit der Daten muss sichergestellt sein. Dabei sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) zu beachten.
9. Welche Vorteile bietet die E-Rechnung?
Vorteile der E-Rechnung umfassen eine schnellere Bearbeitung, geringere Fehleranfälligkeit, Kosteneinsparungen, eine bessere Nachvollziehbarkeit und die Unterstützung von Nachhaltigkeitszielen.
10. Dürfen E-Rechnungen per E-Mail versendet werden?
Ja, E-Rechnungen können per E-Mail versendet werden, sofern sie in einem strukturierten Datenformat wie ZUGFeRD oder XRechnung vorliegen.
11. Wie sicher ist die Übermittlung von E-Rechnungen?
Die Übermittlung von E-Rechnungen kann durch den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien und sicheren Übertragungskanälen (z.B. PEPPOL) geschützt werden.
12. Was bedeutet PEPPOL im Zusammenhang mit E-Rechnungen?
PEPPOL (Pan-European Public Procurement Online) ist ein Netzwerk für den grenzüberschreitenden elektronischen Austausch von Dokumenten, welches auch für die Übermittlung von E-Rechnungen genutzt wird.
13. Was ist das XRechnung-Format?
XRechnung ist ein standardisiertes XML-basiertes Datenformat, das in Deutschland als Standardformat für die E-Rechnung an öffentliche Verwaltungen verwendet wird.
14. Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Nutzung von E-Rechnungen erfüllt sein?
Unternehmen benötigen eine Software, die das Erstellen, Senden und Empfangen von E-Rechnungen im geforderten Format ermöglicht, sowie eine geeignete Schnittstelle zur Übermittlung.
15. Was sind die häufigsten Fehler bei der Erstellung von E-Rechnungen?
Zu den häufigsten Fehlern zählen unvollständige Daten, falsche Formatierungen, und das Versenden im falschen Format.